Erreichbare Abfindung ermitteln
Erfahren Sie alles zur Rechtswidrigkeit Ihrer Kündigung und zur daraus folgenden Abfindungshöhe
LANGJÄHRIGE EXPERTISE IM ARBEITSRECHT
Wir beraten Sie sofort zu Ihrer optimalen Lösung.
Sie haben ab Zugang der Kündigung sofortigen Handlungsbedarf. Anderenfalls ist die Kündigung nach 3 Wochen wirksam.
Der Weg zur erfolgreichen Lösung
Die Beauftragung erfolgt telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir beginnen binnen 24h mit der Durchsetzung Ihrer Abfindung.
Kündigungsschutzklage
Kündigung: was nun?
Das Kündigen Ihres Arbeitsverhältnisses kann nur geschehen, wenn spezifische Voraussetzungen eingehalten werden. Werden diese nicht erfüllt, kann sich Ihre Kündigung als unwirksam herausstellen.
Arbeitnehmer unterliegen einem allgemeinen gesetzlichen Kündigungsschutz nach Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Ab dem Zeitpunkt des Erhalts Ihrer Kündigung verfügen Sie allerdings gemäß § 4 KSchG nur über 3 Wochen, um eine Klage einzureichen.
Treten Sie deshalb direkt nach dem Zugang Ihrer Kündigung mit
Dr. Ingo Gasser in Verbindung, um Ihre
Klage fristgerecht zu erwirken. Wir erstellen für Sie nach enger Absprache bundesweit einen Entwurf für Ihre Klage und leiten individuell die nächsten Schritte gegen Ihren Arbeitgeber ein. Ihr Anwalt im Arbeitsrecht mit
kostenloser Erstberatung.
Wir vertreten Ihre Rechte
Welche Informationen benötigen wir von Ihnen?
Um Ihre Kündigungsschutzklage erfolgreich zu bearbeiten, benötigen wir Ihren Arbeitsvertrag, Kündigung, Entgeltabrechnung sowie mögliche Änderungsverträge von Ihnen. Auch sollten Sie sich im Falle einer Rechtsschutzversicherung mit dieser in Verbindung setzen, um sich über eine mögliche Kostenübernahme im Arbeitsrecht zu informieren.
Welche Schritte sollten Sie selbst nach einer Kündigung einleiten?
Zunächst ist es relevant, dass Sie sich innerhalb von drei Tagen beim Arbeitsamt als arbeitslos melden. Sollten Sie dieses nicht tun, kann Ihnen eine Zeit auferlegt werden, in denen Sie vom Amt gesperrt werden. Zu dieser sogenannten
Sperrzeit führt auch das Einleiten eines Aufhebungsvertrags, weshalb unsere Kanzlei Ihnen diese Maßnahme nicht empfiehlt. Rechtsanwalt
Dr. Ingo Gasser hat über 30 Jahre Erfahrung im Arbeitssrecht.
Welche Abfindung steht mir zu?
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Die Abfindung ist regelmäßig das Ergebnis einer Verhandlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Folge einer wirksamen Kündigung ist, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz verliert. Deshalb kompensiert die Abfindung einen künftigen Verdienstausfall. Die Bemessung der Angemessenheit richtet sich natürlich nach dem Einzelfall.
im Arbeitsrecht gibt es für den Vergleich im Kündigungsschutzverfahren eine Faustregel: erweist sich die Kündigung nicht als evident begründet oder unbegründet, wird für einen Vergleich von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung ausgegangen.
Eine Beispielsrechnung soll dies verdeutlichen: hatte der Arbeitnehmer zuletzt ein Bruttomonatsgehalt von 3.600,- € und erhält er nach 6 Jahren Beschäftigung von seinem Arbeitgeber die Kündigung, sieht die Rechnung wie folgt aus:
3.600,- € brutto x 0,5 x 6 Jahre Betriebszugehörigkeit = 10.800 € Abfindung
Diese Regelabfindung muss der Arbeitnehmer kennen, wenn er in die Verhandlung geht. Bestehen Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung, kann dies die Abfindung deutlich in die Höhe treiben. Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung können zum Beispiel daraus herrühren, dass die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt ist im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes, dass der Arbeitgeber eine falsche Sozialauswahl vorgenommen hat, dass die Kündigung von einer Person unterzeichnet ist, die ihre Vollmacht nicht nachgewiesen hat, dass die Kündigung nicht bestimmt genug ist, dass bei einer Kündigung aus wichtigem Grund der Grund nicht vorliegt, bereits verfristet ist oder es an der Abmahnung fehlt. Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht wie Dr. Ingo Gasser erkennt die Schwachstellen und weiß diese für die höchstmögliche Entschädigungszahlung zu nutzen.
Abfindung steuerprivilegiert vereinnahmen
Die Abfindung kann durchaus üppig sein. Das hängt vom Gehalt und von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und möglicherweise auch noch von anderen Umständen ab. Bei einer hohen Abfindung stellt sich natürlich die Frage der steuerlich optimalen Gestaltung. Betroffene können hier mehrere tausend Euro Steuern sparen.
Ist die sogenannte Fünftelregelung anwendbar, bedeutet dies, dass der Steuersatz für das 1. Fünftel der Abfindung für die gesamte Abfindung gilt. Beispiel: ein Arbeitnehmer hat in dem Jahr der Abfindungszahlung oder die Abfindung lediglich 20.000 € zu versteuern, beispielsweise, weil er in dem Jahr mehrere Monate unbezahlten Urlaub genommen hatte. Handelt er nun eine Abfindung von 100.000 € aus, wird für die Steuer 1/5 hieraus, also 20.000 €, herangezogen und mit dem zu versteuernden Einkommen addiert, nach dem Beispiel also 40.000 €. Die Steuern, die auf die 20.000 € Abfindung entfallen (20.001 €-40.000 €) werden sodann mit 5 multipliziert.
Würde die Fünftelregelung nicht zur Anwendung kommen, wären 120.000 € zu versteuern. Das wäre für den Mandanten um etliche tausend Euro teurer.
Mit welchen Kosten kann ich bei diesem Verfahren rechnen?
Unsere Kanzlei bietet Ihnen im Arbeitsrecht eine kostenlose Erstberatung an, da jede Kündigung eine individuelle Komponente mit sich bringt. Alle weiteren Ausgaben werden wir mit Ihnen in diesem Gespräch transparent machen. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, werden Ihre gesamten Kosten durch die Versicherung übernommen.
Habe ich einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe?
Die Prozesskostenhilfe kann ihrerseits beantragt werden, wenn Sie das Kündigungsschutzverfahren nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können. Wir können diese vor Gericht für Sie beantragen. Dazu füllen Sie die eine Erklärung aus, die über Ihre finanzielle Situation informiert und fügen Ihre belegenden Dokumente an und senden sie an uns.
Der Vorteil der Prozesskostenübernahme ist, dass im Falle einer Gewährung die anfallenden Kosten mit der Staatskasse verrechnet werden. Somit kommen entweder gar keine Kosten auf Sie zu oder Sie zahlen diese in angepassten Raten zurück.
Woher weiß ich, ob mein Arbeitgeber mir ordentlich gekündigt hat?
Wir prüfen für Sie, ob Ihr Arbeitgeber die gesetzlich geforderten Voraussetzungen für eine Kündigung eingehalten hat.
Bei einer ordentlichen Kündigung müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB berücksichtigt werden. Hierbei gilt generell eine Frist von vier Wochen, die jeweils zum Ende des Monats oder zum 15. eingehen muss. Wenn Ihr
Arbeitgeber diese Frist überschreitet, können Sie nur zum nächsten Kündigungszeitpunkt gekündigt werden.
Allerdings kann sich die Kündigungsfrist gemäß § 622 Abs. 2 BGB verlängern. Dabei ist es relevant, wie lange Sie bereits im Unternehmen tätig waren. Wenn Sie sich allerdings noch in der Probezeit befinden, verkürzt sich die Frist gemäß § 622 Abs. 3 BGB auf zwei Wochen.
Wir ermitteln für Sie zunächst Ihre individuelle Fristenregelung, da die gesetzliche Regelung nach § 622 BGB unter Umständen nicht anzuwenden ist, wenn Ihr Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine spezielle Regelung vereinbart hat. Daher übernehmen wir für Sie gern die Überprüfung, ob in Ihrem Fall eine ordentliche Kündigung vorliegt.
Was geschieht im Falle einer fristlosen Kündigung?
Für eine fristlose Kündigung müssen im Arbeitsrecht bestimmte Gründe vorliegen, die sich auf das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Abreitgeber auswirken. Nur beim Eintreten dieser Gründe muss gemäß § 626 BGB das Dienstverhältnis nicht bis zur Kündigungsfrist weitergeführt werden.
Gern beraten wir Sie kostenfrei, welche nächsten Schritte in ihrem Fall einzuleiten sind!
Vorteile einer Kündigungsschutzklage
Unsere langjährige Erfahrung zeigt uns, dass die Klagen der Arbeitnehmer auf Weiterbeschäftigung die Bereitschaft der Abreitgeber steigern, sich auf Verhandlungen einzulassen. Daher empfehlen wir Ihnen, unsere kostenlose Erstberatung zu nutzen, um sich über Ihre Chancen bewusst zu werden.
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Frauen haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit
FAQ zur Kündigungsschutzklage
Die Kündigungsschutzklage wird durch Einreichung eines Klageschriftsatzes beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben. Das muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung geschehen. Nach Ablauf der Dreiwochenfrist weist das Arbeitsgericht Ihre Kündigung in der Regel ab.
Allein aufgrund der Kündigung steht Ihnen kein Abfindungsanspruch zu. Die Abfindung und ihre Höhe muss ausgehandelt werden. Über die Abfindung und ihre Höhe muss eine Einigung erzielt werden. Da der Arbeitgeber ein Interesse an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat, sind die Chancen für eine Einigung regelmäßig vorhanden. Die Erhebung der Kündigungsschutzklage und die Verhandlungen über eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung können parallel laufen. Kommt eine Einigung noch vor dem Gütetermin zustande, kann der Gerichtstermin entfallen.
Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Je größer die Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung sind, desto höher fällt in der Regel die Abfindung aus. Als Faustformel gilt:
0,5 x Beschäftigungsjahre x Bruttomonatsgehalt = Höhe der Abfindung
Diese Formel sollte derjenige im Kopf haben, der sich in die Verhandlung über die Höhe der Abfindung begibt. Zumindest für Fälle, in denen die Kündigung nicht evident wirksam oder evident unwirksam ist, gibt die Formel eine grobe Richtschnur.
Der Abfindungsbetrag, der in einem Aufhebungsvertrag oder in einem Vergleich genannt ist, ist brutto. Auf diesen Betrag fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Die Abfindung ist steuerlich begünstigt. Je 1/5 der Abfindung wird über 5 Jahre als Einkommen bei der Einkommensteuerberechnung berücksichtigt. Auf diese Weise zahlt der Arbeitnehmer weniger Steuern, als müsste er die gesamte Summe in einem Jahr versteuern.
Ob außergerichtliche Einigung oder gerichtlicher Vergleich: wenn nicht anders vereinbart, ist die Abfindung fällig, sobald die Einigung zustande gekommen und das Arbeitsverhältnis beendet ist. Bei der Kanzlei Dr. Gasser können Sie vereinbaren, dass die Rechtsanwaltsgebühren erst nach Beendigung des Verfahrens in Rechnung gestellt werden; das schont Ihre Liquidität. Gerichtsgebühren fallen beim Arbeitsgerichtsprozess 1. Instanz ohnehin nicht an.
Bei der kostenfreien Erstberatung erfahren Sie die Chancen und Risiken Ihres Falles. Sie erfahren, in welchem Rahmen sich die mögliche Abfindung bewegen könnte. Außerdem erfahren Sie, welche Kosten auf Sie zukommen könnten.
Auf dieser Grundlage verfügen Sie dann über alle notwendigen Informationen, um über das weitere Vorgehen entscheiden zu können.
Legal action against dismissal
Notice of termination: what to do now?
Only if certain legal conditions are met, an employment may be terminated. If your employer has not complied with these, your termination may prove to be invalid.
The general statutory protection against dismissal according to the Dismissal Protection Act, Kündigungsschutzgesetz (KSchG), is the law that affects employees. However, only within 3 weeks from receipt of the notice of termination you may file a complaint under § 4 KSchG.
Therefore, contact us directly after receiving the notice of termination in order to file your lawsuit in due time. After a detailed consultation, we will prepare a draft for your lawsuit nationwide. Our law firm will initiate the next steps against your employer on an individual basis.
Which information is needed from your side?
In order to successfully process your action for dismissal protection, we need your employment contract, the notice of termination, the pay slip and any supplementary agreements. If you possess legal expenses insurance, you should get in touch with your insurance about the coverage of the costs.
What steps should you take yourself after a termination?
First of all, it is important that you register as unemployed with the employment office within three days. If you do not do this, you may generally be blocked from working. This blocking period furthermore leads to the initiation of a termination agreement. Hence, our law firm strongly advises to initiate countermeasures in time.
What severance pay am I entitled to?
Generally, there is no legal entitlement to severance pay as it is regularly the result of negotiations between the employer and the employee. As a consequence of an effective termination, the employee loses his or her job. Therefore, severance pay compensates for a future loss of earnings. Thus, the assessment of its appropriateness depends on the individual case.
There is a rule of thumb for severance pay in dismissal protection proceedings: if the dismissal does not prove to be obviously justified or unfounded, half a gross monthly salary per year of employment is assumed.
We will provide a fictive calculation as an example. If the employee had a gross monthly salary of € 3,600 at last and receives notice of termination from his employer after 6 years of employment, the calculation looks as follows:
3,600 € gross x 0.5 x 6 years of employment = 10,800 € severance pay.
The employee must know this standard severance pay when going into the negotiation.
Should there be doubts about the effectiveness of the termination, this may significantly increase the severance pay. For example, doubts about the effectiveness can arise from the fact that the dismissal is not socially justified within the meaning of the Dismissal Protection Act (KSchG), that the employer has made an incorrect social selection, that the dismissal is signed by a person who has not proven his or her power of attorney, that the dismissal is not specific enough, that in the case of an extraordinary dismissal the reason does not exist, is already time-barred or the warning is missing. An experienced lawyer recognises the weak points and knows how to use them to obtain the highest possible compensation.
What costs can I expect with this procedure?
Our law firm offers you a free initial consultation, as every termination involves an individual component. In the course of this consultation, we will highlight any further costs that may arise. If you possess legal expenses insurance, your entire costs will be covered by the insurance.
Am I eligible for legal aid?
You may apply for legal aid if you cannot pay for the dismissal protection proceedings from your own funds. We help you by applying for it at court. To do this, you fill out a statement about your financial situation and attach your receipts and send them to us.
The advantage of the assumption of legal costs is that the costs incurred will be settled with the state treasury if the application is approved. This means that you will either not incur any costs at all or you will pay them back in adjusted instalments.
How do I know if my employer has given me proper notice?
We support you by checking whether your employer has complied with the legal requirements for termination.
In the case of ordinary termination, the statutory notice periods according to § 622 BGB must be observed. As a rule, a notice period of four weeks applies here, which must be received by the end of the month or the 15th. If your employer exceeds this notice period, you can only be dismissed on the next notice date.
However, the notice period can be extended according to § 622 para. 2 BGB. Additionally, it matters how long you have been working for the company. Nevertheless, if you are still in the probationary period, the notice period is reduced to two weeks according to § 622 para. 3 BGB.
We will first determine your individual deadline regulation, as the statutory regulation according to § 622 BGB may not apply if your employer has agreed a special regulation in the employment contract.
We will therefore be happy to check for you whether an ordinary termination can be considered in your case.
What happens in the event of termination without notice?
In order to terminate without notice, certain reasons must be met that affect the relationship of trust between you and your employer. Only if these reasons exist does the employment relationship not have to be continued until the expiry of the notice period according to § 626 BGB.
We are happy to advise you free of charge on the next steps in your case!
– 0431/ 99 69 70 80
– info@ingogasser.de
Advantages of legal action against dismissal
Our longstanding experience show that workers‘ actions for continued employment increase employers‘ willingness to negotiate. We therefore recommend that you take advantage of our free initial consultation in order to become aware of your chances.